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   OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 2 Ws 151/06   

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https://dejure.org/2006,22675
OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 2 Ws 151/06 (https://dejure.org/2006,22675)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2006 - 2 Ws 151/06 (https://dejure.org/2006,22675)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 2 Ws 151/06 (https://dejure.org/2006,22675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 172 Abs 1 S 1 StPO, § 117 AktG, § 147 AktG
    Klageerzwingung: Antragsberechtigung eines durch die Abfindungszahlung an ein Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft mittelbar verletzten Aktionärs

  • Judicialis

    StPO § 172

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des Verletzten im Sinne von § 172 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Verletzung aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise durch pflichtwidrige Abfindungszahlungen

Verfahrensgang

  • StA Frankfurt/Main - 7500 Js 218839/06
  • OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 2 Ws 151/06
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08

    Antragsberechtigung nach § 172 StPO

    Auch der Senat hat bereits die Auffassung vertreten, bei einer Untreuehandlung zum Nachteil einer AG sei grundsätzlich nur diese Verletzte im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO, während die Aktionäre als nur mittelbar Verletzte nicht als antragsberechtigt im Klageerzwingungsverfahren anzusehen seien; dies folge zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch aus der zivilrechtlichen Regelung der §§ 117, 147 AktG, wonach Handlungen von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern zum Schaden der Gesellschaft regelmäßig nur der Gesellschaft selbst einen Ersatzanspruch gewähren (Senat, Beschluss vom 21.12.2006 - 2 Ws 151/06).
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